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Ax: Hafen Nürnberg-Roth GmbH: Neubeschaffung Containerportalkrane hinterlegt: Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Ax: Hafen Nürnberg-Roth GmbH: Neubeschaffung Containerportalkrane hinterlegt: Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane - Modul 1 HNR

259215-2024 – Wettbewerb

Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

OJ S 86/2024 02/05/2024

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.

Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen

2. Verfahren

2.1.

Verfahren

Titel: Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Beschreibung: Bau, die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von 3 (drei) Containerkranen, 1 Stück Spreader und 1 Stück separatem Greifzangengeschirr.

Kennung des Verfahrens: 1cd37d8b-cc8f-4fc1-abb3-23dadd715c42

Interne Kennung: 001

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren

Zentrale Elemente des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verfahrensablauf: 29.04.2024 (Montag) Versendung der Bekanntmachung 30.05.2024 12 Uhr (Donnerstag) Ende des Teilnahmewettbewerbs Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge 03.06.2024 (Montag) Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots 29.06.2024 12 Uhr (Samstag) Ende der Erstangebotsfrist Prüfung und Wertung 01.07.2024 (Montag) Verhandlungen 02.07.2024 (Dienstag) Aufforderung zur Abgabe eines Zweitangebots 08.07.2024 12 Uhr (Montag) Ende der Zweitangebotsfrist Prüfung und Wertung der Angebote 09.07.2024 (Dienstag) Tag Versendung Informationsschreiben 22.07.2024 (Montag) Vertragsabschluss

2.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 42414140 Containerkräne

2.1.2.

Erfüllungsort

Postanschrift: TriCon Container Terminal Nürnberg GmbH Hamburger Straße 59 

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.4.

Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YF3HN5R

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

sektvo –

5. Los

5.1.

Los: LOT-0001

Titel: Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Beschreibung: Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von drei Vollportal-Containerkranen mit Drehlaufkatze für den kombinierten Ladungsverkehr Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme 1 Stück Spreader. Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme 1 Stück separatem Greifzangengeschirr (Piggyback) Der Umschlag von Ladeeinheiten findet zwischen Schiene und Straße statt. Die Lasthübe pro Jahr betragen ca. 90.000. Im Arbeitsbereich des Kranes werden Container 4-hoch (High-Cube-Container) in Block gestapelt. Der Kran muss gefahrlos mit einem High-Cube-Container über die Containerreihen (“1 über 4” High-Cube-Variante) verfahren können.

Interne Kennung: 001

5.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 42414140 Containerkräne

5.1.2.

Erfüllungsort

Postanschrift: TriCon Container Terminal Nürnberg GmbH Hamburger Straße 59 

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3.

Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 22/07/2024

Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026

5.1.4.

Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 0

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine Verlängerung des Auftrags möglich

5.1.7.

Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9.

Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Sonstiges

Bezeichnung: I. Nichtvorliegen von Ausschlussgrünen; II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung; III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen. II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis eines geforderten Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahre in Höhe von 30.000.000,00 EUR in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages “Schienengebundener Intermodal-Portalkran mit drehbarer Laufkatze für Umschlag von KV-Einheiten und einer Tragfähigkeit am Lastaufnahmemittel von mindestens 41 Tonnen” (2021, 2022, 2023). Mein Jahresumsatz in diesem Bereich betrug 2021: 2022: 2023: Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren, marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens zehn 10.000.000,00 EUR für Personen- und mindestens weiteren 10.000.000,00 EUR für Sachschäden je Schadensfall. Aussagekräftige Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters, nicht älter als 3 Monate. IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit diesem Vorhaben min. 3 vergleichbare Referenzprojekte in Europa, die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023) abgeschlossen hat. Als leistungsverantwortliches Unternehmen gilt, wer direkter vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers ist – nicht zwischengeschalteter Subunternehmer. Als abgeschlossen gilt ein Projekt nach Inbetriebnahme und Übergabe der Krananlage. Als vergleichbare Referenzobjekte gelten folgende Kriterien (jeweils kumulativ): – Schienengebundener Intermodalkran mit drehbarer Laufkatze für Container-, Wechselbrücken- und Trailerumschlag – Kranportal in Zweiträger-/Einträgerausführung, Spurweite mindestens 35 m und Auskragung von mindestens 8 m – Stapelhöhe mindestens 1 über 4 High-Cube-Container – Tragfähigkeit unter dem Lastaufnahmemittel: mindestens 40 t

5.1.10.

Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Lieferzeit

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Erhöhte Garantiefristen

Beschreibung: Allgemein, Korrosionsschutz, Stahlbau

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Eigengewicht Kran

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Portallänge einschl. Fahrwerke, über Puffer gemessen

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Kräfte aus Schräglauf Kran

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Stundenfrist (Antrittszeit) bei Mängelansprüchen und Reparaturen vor Ort

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Erhöhte Verfügbarkeit der Krananlage

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

5.1.11.

Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: Die Kommunikation des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) stattzufinden.

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R

5.1.12.

Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/05/2024 12:00:00 (UTC+2)

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 10 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die “korrigiert” werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung “ergänzen, erläutern und vervollständigen”. Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Ort: Bayernhafen GmbH & Co. KG. Linzer Straße 6 93055 Regensburg

Zusätzliche Informationen: Öffnung der Teilnahmeanträge am 30.05.2024 um 12 Uhr. Die Öffnung der Teilnahmeanträge wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Auftragsbedingungen:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen und Vertragsentwurf

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen, Vertragsentwurf

5.1.15.

Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16.

Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

8. Organisationen

8.1.

ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

Registrierungsnummer: DE199405122

Postanschrift: Rotterdammer Straße 2  

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

E-Mail: nuernberg@bayernhafen.de

Telefon: +49 911642940

Fax: +49 9116429410

Rollen dieser Organisation: 

Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1.

ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Bayernhafen GmbH & Co. KG

Registrierungsnummer: DE814447923

Postanschrift: Linzer Straße 6  

Stadt: Regensburg

Postleitzahl: 93055

Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)

Land: Deutschland

E-Mail: holding@bayernhafen.de

Telefon: +49 941795040

Rollen dieser Organisation: 

Beschaffungsdienstleister

8.1.

ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken

Registrierungsnummer: DE811335517

Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)  

Stadt: Ansbach

Postleitzahl: 91522

Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Telefon: +49 981531277

Fax: +49 981531837

Rollen dieser Organisation: 

Überprüfungsstelle

8.1.

ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation: 

TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bc63a115-cebb-405f-8419-c5b9ba37f29f – 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 19:24:54 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2.

Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 259215-2024

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024

Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Inhouse-Schulung: Nationale Bauvergabe

Neu im Programm: Inhouse-Schulung: Nationale Bauvergabe

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Ax berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen. Ax begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder und den Vergabesenaten. 

Teilnehmerkreis


Mitarbeiter von Vergabestellen, Bedarfsträger öffentlicher Auftraggeber, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen befasst sind, Mitarbeiter von Architektur- und Ingenieurbüros.

Ziel der Schulung

Immer mehr Bauvergaben enden ohne Zuschlagserteilung. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft liegt es an fehlerhaften Kostenschätzungen, die eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforderlich machen. Vergabeunterlagen enthalten Fehler, die einer Zuschlagsentscheidung im Wege stehen. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen die ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert werden. Andererseits dürfen von Seiten der Vergabestelle keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, die Unternehmen davon abhalten, sich an Bauvergaben zu beteiligen. Anhand von Praxisbeispielen wird im Rahmen der Schulung gezeigt, wie der scheinbare Widerspruch zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht auf der einen und Baupraxis auf der anderen Seite gelöst werden kann. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxisnähe sein.

Themen


1. Das Bauvergaberecht – eine kurze Einführung

  • VOB/A im Kontext der Vergabevorschriften
  • Unterschied zwischen nationalen und EU-weiten Bauvergaben
  • Zuwendungsrecht und Binnenmarktrelevanz


2. Auftragswertschätzung in Zeiten guter Baukonjunktur

  • Auftragswertschätzung – Theorie und Wirklichkeit
  • Schadensersatz – ein unterschätztes Risiko?


3. Vergabevorbereitung – das Fundament einer Ausschreibung

  • Bedarfsermittlung oder die Frage nach dem Ziel
  • Markterkundung – geht das und warum?


4. Was eine gute Vergabeunterlage ausmacht

  • Nachweise – so viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Standardisierung statt Individualisierung!
  • Keine offenen Fragen oder die Bedeutung klarer Handlungsanweisungen
  • Elektronisch oder Schriftform?


5. Von der Prüfung und Wertung

  • Richtigkeit und Vollständigkeitsprüfung
  • Nachfordern von Unterlagen (Umgang mit fehlerhaften Nachweisen und fehlenden Produktbezeichnungen)
  • Vier Stufen der Angebotswertung (Formale Prüfung, Eignungsprüfung, Preisprüfung, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots)


6. Wer schreibt, der bleibt – Vergabevermerk und Vergabeakte

  • Inhalt und Umfang
  • Beweisfunktion
  • Rückzahlung von Fördermitteln bei unzureichender Dokumentation Interesse?


Anfragen bitte an

Ax Akademie für Vergaberecht und Vertragsrecht
Uferstraße 16
69 151 Neckargemünd

Telefon: +49-6223-8662260
Telefax: +49-6223-8688614
E-Mail: mail@ax-akademie.de

Die Akademie ist wie folgt besetzt:

Montag bis Mittwoch 08:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Vermeidung von Fehlern bei der Abwicklung von VOB-Verträgen

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Vermeidung von Fehlern bei der Abwicklung von VOB-Verträgen

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite.

Ziel der Intensivschulung

Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Der öffentliche Auftraggeber schreibt seine Verträge weiterhin auf Basis der VOB/B aus. Die VOB/B ist also weiterhin aktuell. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Hinzu kommen zahlreiche richtungsändernde Urteile des BGH, die der bisherigen Praxis ein Ende setzen. Sei es hinsichtlich der Mängelrechte vor der Abnahme, der Kalkulation von Nachträgen oder den Anforderungen an die Darstellung von Bauzeitenansprüchen. Ziel der Intensivschulung ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur VOB/B (z.B. Berechnen der Nachträge nach den tatsächlich erforderlichen Kosten, Unwirksamkeit § 4 Abs. 7 VOB/B), praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang

  • Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss
  • Umfang der geschuldeten Leistung
  • Auslegungskriterien
  • AGB-Prüfung
  • Wirkung von Rangklauseln
  • Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung


2. Bedenken- und Hinweispflichten

  • Zeitpunkt der Prüfung
  • Umfang der Prüfung
  • Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken


3. Nachträge

  • Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen
  • Anordnungsrecht
  • Änderungs- und Zusatzleistungen
  • Probleme der “Architektenvollmacht”
  • Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen
  • Vergütung von Stundenlohnarbeiten
  • Taktik


4. Behinderungen des Bauablaufs

  • Begriff der Behinderung
  • Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers
  • Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung
  • Erforderlicher Umfang der Dokumentation
  • Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung


5. Vertragsstrafe

  • Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung
  • Vorbehaltserfordernis
  • Einwendungen des Auftragnehmers


6. Abnahme

  • Voraussetzungen und Abnahmeformen
  • Rechtswirkungen
  • Typische Probleme bei der Abnahme


7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

  • Begriff des Mangels
  • Bedenken- und Hinweispflicht
  • Formalien
  • Ersatzvornahme vor Abnahme
  • Mitverschulden des Auftraggebers
  • Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten
  • Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
  • Neu 2018: Ersatz der Beseitigungskosten vom Lieferanten nach § 439 BGB
  • Vorsicht Falle: § 377 HGB


8. Kündigung

  • Kündigungsgründe
  • Teilkündigung
  • Rechtsfolgen einer “freien” Kündigung


9. Abrechnung und Zahlung

  • Aufmaß
  • Abschlags- und Schlussrechnung


10. Sicherheiten

  • Wirksamkeit der Sicherungsabrede
  • Tipps für die Vertragsgestaltung


Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Nachtragsvergütung bei Pauschalpreisverträgen

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Nachtragsvergütung bei Pauschalpreisverträgen

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Ziel der Intensivschulung

Die – im Baurecht allgegenwärtige – Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschalpreisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwierig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das “Handwerkszeug” für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschalpreisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertragsabwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden die Intensivschulung ab.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen

  • “Pauschalierung” und Mengenermittlungsrisik
  • (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln
  • Vertragstypen
  • Detailpauschalvertrag
  • Einfacher Globalpauschalvertrag
  • Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag


2. Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?

  • Kriterien zur Ermittlung des “Bausolls” (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit)
  • Auslegungsgrundsätze
  • Bedeutung von Detailregelungen
  • Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko
  • Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln


3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer

4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer

5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

6. Nachträge nach neuem Bauvertragsrecht – Überblick

7. Nachtragsvergütung nach altem und neuen Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019

8. Störung der Geschäftsgrundlage

9. Abrechnung

  • Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen
  • Gegenforderungen
  • Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Beseitigung von Baumängeln

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Beseitigung von Baumängeln

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Baujuristen, Bauunternehmer, Bauherren, Architekten, Sachverständige/Gutachter

Ziel der Intensivschulung

Das in § 634 BGB normierte Ranking der Rechte des Bestellers bei Mängeln verortet die Nacherfüllung an vorrangiger Stelle; eben dieser Anspruch des Bestellers, der von Baupraktikern als eigentliche „2. Chance des Unternehmers“ dahin gewertet wird, das mangelhafte Werk nach seinem Gusto zu reparieren und damit seine Unternehmeransprüche zu retten, ist in § 635 BGB näher ausgestaltet. Das System dieser werkrechtlichen Nacherfüllung wird in dem Kontext der anderen Gewährleistungsrechte beleuchtet; darüber hinaus werden die bei der Geltendmachung von Nachbesserung wie ihrer Abwehr zu beachtenden juristischen Finessen, aber auch die Risiken und Fallstricke in den Details präsentiert.

Themen

Per sortierter Darstellung der jüngeren Rechtsprechung werden intensiv erörtert u.a. die Voraussetzungen der Geltendmachung der Nacherfüllung, das Wahlrecht des Unternehmers, die Details des Streits über die geeignete Nacherfüllung, den Untergang des Nacherfüllungsanspruchs, das Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers, insbesondere in den Fällen sog. Unverhältnismäßigkeit, und auch die vollstreckungsrechtlich beachtlichen Umstände. Im zweiten Teil werden vertiefend grundlegende Entscheidungen zur 2. Chance des Auftragnehmers / zum Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers beginnend mit den „Dachstuhlurteil“ des BGH bis hin zu den jüngeren obergerichtlichen Urteilen betreffend Schimmelpilzvorkommnisse beim Bauen und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen vertiefend – und kritisch – abgehandelt.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zu Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Neu im Programm: Inhouseschulung zu Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Die Intensivschulung richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bauüberwachende Architekten und Ingenieure sowie an Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, juristische Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.

Ziel der Intensivschulung

In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können. 

Themen

1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten

  • Mangel der Unternehmerleistung
  • Mangel der Planerleistung
  • Mangel der Leistung des Bauüberwachers
  • Mangel der Leistung des Sonderfachmanns

2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten

  • Ansprüche gegen den Unternehmer
  • Ansprüche gegen den Planer
  • Ansprüche gegen den Bauüberwacher
  • Ansprüche gegen den Sonderfachmann

3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung

  • Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risiko­übernahme)
  • Durch Beteiligung des Auftraggebers

— wegen Sowieso-Kosten
— wegen Vorteilsausgleichs
— wegen Mitverschuldens
— wegen unterlassener Mitwirkung

4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

  • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
  • Gesamtschuldner

— mehrere Unternehmer
— Unternehmer und Bauüberwacher
— Unternehmer und Planer
— Bauüberwacher und Planer
— Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
— Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann

  • Wahlrecht des Auftraggebers
  • Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
  • Verjährung

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung für die Bau- und Projektleitung: Rechtssicherer Schriftverkehr und ordnungsgemäße Dokumentation

Neu im Programm: Inhouseschulung für die Bau- und Projektleitung: Rechtssicherer Schriftverkehr und ordnungsgemäße Dokumentation

Was muss wann und wie geschrieben und dokumentiert werden?


Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Alle mit der Abwicklung von Bauvorhaben befassten Baubeteiligten, wie etwa Bau- und Projektleiter, Contract- und Claim-Manager sowie bauüberwachende Architekten und Ingenieure.

Ziel der Intensivschulung

Bei der Abwicklung eines Bauvertrags – gleichgültig, ob nach BGB oder VOB/B – hat die Bau- und Projektleitung erforderlichenfalls nicht nur umfangreichen Schriftverkehr zu führen, sondern auch zahlreiche Dokumentationspflichten. Wird nicht “richtig” geschrieben oder nur unzulänglich dokumentiert, kann dies ganz erhebliche (negative) Auswirkungen auf den finanziellen Projekterfolg haben. In dieser Intensivschulung wird den Teilnehmern vermittelt, in welchen Situationen Schriftverkehr erforderlich ist bzw. ein Vorgang dokumentiert werden muss. Es wird anhand konkreter Beispiele auch aufgezeigt, wie rechtssicherer Schriftverkehr zu führen ist bzw. wie eine gerichtsfeste Dokumentation aussehen kann. Hierzu werden den Teilnehmern konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben, um ihnen die Arbeit auf der Baustelle zu erleichtern.

Themen

1. Schriftverkehr und Dokumentation u. a. im Zusammenhang mit

  • dem Vertragsschluss und -inhalt
  • Mehrmengen, geänderten und zusätzlichen Leistungen
  • der Anmeldung von Bedenken
  • der An- und Abmeldung von Behinderungen
  • der Dokumentation gestörter Bauabläufe
  • den Kündigungsmöglichkeiten wegen Termin- oder Zahlungsverzugs sowie wegen Mängeln
  • der Abnahme
  • Mängelansprüchen nach Abnahme der Leistung


2. Sonderthemen

  • gesetzliche und vertragliche Schriftformerfordernisse
  • kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Stellvertretung/Vollmacht
  • Zugangs- und Beweisfragen
  • Belehrung des Verbraucher-Bauherrn

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

BauVertragsRechtsPowerShot: Topaktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht

BauVertragsRechtsPowerShot: Topaktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel des BauVertragsRechtsPowerShots

Die Teilnehmer werden kompakt und konzentriert über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehörigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes­gerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.:

  • Inhalt des Vertrags (Auslegung)
  • Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren


2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.:

  • Gesetzliche Sicherheiten
  • Sicherheiten in AGB
  • Verjährung eines Anspruchs gemäß § 650f BGB


4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.:

  • Verhältnis der Mängelrechte zueinander
  • Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.:

  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Schiedsgutachtenabrede
  • Zulässigkeit von Vorbehaltsurteilen
  • Teilurteil
  • Format

    BauVertragsRechtsPowerShot als Online-Schulung


Termine: 
Januar / Februar 2024
Ihr Fachmann: Rechtsanwalt Dr. Thomas Ax
Dauer: 1 Stunde
Preis: 49 Euro zzgl MWSt.

Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

von Thomas Ax

Viele kleine und mittelständische Städte Deutschlands befinden sich in einem zunehmenden Prozess der Verödung. Zum einen ist es der demografische Wandel, zum anderen der verstärkte Online-Handel auf großen Plattformen, der zu schaffen macht. Was folgt, ist eine leere Innenstadt, die scheinbar nicht attraktiv genug ist für Besucher und Kunden.

Innenstadt hat mit Leerständen zu kämpfen
Die Innenstadt hat stetig mit immer wiederkehrenden und längerfristigen Leerständen zu kämpfen. Die Erfahrungen mit Corona und die hohe Betroffenheit des Einzelhandels, der Gastronomie, der unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen usw. führen dazu, dass es sich immer schwieriger gestaltet, Betriebe in der Innenstadt anzusiedeln. Dies führt dazu, dass Leerstände ungenutzt bleiben und weitere hinzukommen.

Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen
Durch einen ausgewogenen Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen – kann es gelingen, einen zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess auch für Ihre Innenstadt einzuleiten.

Neue Nutzungsformen gewinnen
Dabei gilt es, dem sich abzeichnenden Trend der Verödung entgegenzuwirken, neue Nutzungsformen zu gewinnen, Nutzungsvielfalt zu bewirken, Neugründern aber auch vorhandenen Betrieben in einem City-/Zentrenmanagement, Unterstützung und Beratung anzubieten sowie Perspektiven aufzuzeigen.

Nutzungsvielfalt bewirken
Der Innenstadt wird auf Basis ihres bereits gegebenen Potentials ein neues Erscheinungsbild und Image verliehen, das zukünftig mehr Menschen einen Anreiz gibt, ihr einen Besuch abzustatten.

Neues Erscheinungsbild und Image
In Zeiten rasanter Veränderungen des Kunden- und Kaufverhaltens, der Freizeitgestaltung der Gesellschaft und den Möglichkeiten der Digitalisierung ist es wichtig, dass sich Maßnahmen an den aktuellen Bedürfnissen orientieren und zeitnah umgesetzt werden.

Leerstände in der Innenstadt reduzieren
Das gelingt nur, wenn ein Prozess in Gang gesetzt und kurzfristig umgesetzt wird, der alle maßgeblichen Akteure beteiligt und die unterschiedlichen Ansprüche in einem City-/Zentrenmanagement bündelt sowie Maßnahmen von hier aus leitet, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt mit den Zielen

Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens
– die Leerstände in der Innenstadt zu reduzieren,
– ein aktives Ansiedlungsmanagement aufzusetzen und Neuansiedlungen zu begleiten,

Akteure der Innenstadt zusammenführen
– die Akteure der Innenstadt zusammenzuführen,
– Beratungsangebote zu entwickeln und anzubieten,

Beratungsangebote entwickeln und anbieten
– Aktionen für eine lebendige Innenstadt planen und durchzuführen. Der Transformationsprozess ist aktiv zu gestalten und zu begleiten, dies in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Akteuren. Die Innenstadt ist ganzheitlich und multifunktional weiterzuentwickeln.

Hier ist es sinnvoll, ein City-/Zentrenmanagement aufzubauen – als zentrale Schaltstelle für alle Akteure der Innenstadt und Bürger.

Wesentliche Aufgaben des Citymanagements / Zentrenmanagements
Zentrale Aufgabe ist es, sich gezielt um Belange der Bürger, Einzelhändler, Gastronomen, Eigentümer und Unternehmer sowie von Akteuren der Kultur- und Freizeitbranche im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Innenstadt zu kümmern.

Folgende konkrete Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

Aufbau einer digitalen Leerstandsbörse und ein effektives Ansiedlungsmanagement
Die Dienstleistung umfasst das komplette Projektmanagement – das Erfassen und Einpflegen der Leerstände, Kontakt mit Eigentümern, gezielte und effektive Vermarktung von Leerständen. Besonders in der Innenstadt fallen ungenutzte Ladenlokale und die darüber liegenden häufig leerstehenden Wohnungen ins Auge.

Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich senken
Infolge der Corona-Krise wird sich die Situation noch verschärfen – insbesondere im Einzelhandel ist mit einer deutlichen Zunahme an Leerständen zu rechnen. Diese Leerstände müssen aktiv erfasst und digital vermarktet werden. Die Innenstadt hat unter der Corona-Pandemie gelitten.

Effektives Ansiedlungsmanagement aufbauen
Aktuell stehen Ladenlokale leer – Flächen unterschiedlicher Größe. Ziel ist es, die Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich zu senken und ein effektives Ansiedlungsmanagement aufzubauen.

Netzwerk Innenstadt

Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen
Ziel ist es, ein Netzwerk für die Innenstadt aufzubauen, das künftig in alle Maßnahmen und Projekte der Innenstadt angemessen einbezogen wird. Regelmäßige Sitzungen und Informationsveranstaltungen sind dazu erforderlich – Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen etc. Einladung zu einem Runden Tisch zum Start. Teilnehmer: Vertreter aus Handel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistungen, Eigentümer, Verwaltung.

Beratungsangebote für Immobilienbesitzer
Beratungsangebote für Immobilienbesitzer in der Innenstadt – Sprechstunden mit Experten und Informationen zu Förderprogrammen. Aufbau eines Expertenteams, das regelmäßig Beratungen von Immobilienbesitzern anbietet – zu Förderprogrammen, Sanierungen, Umbaumaßnahmen. Das Expertenteam kann aus lokalen Architekten, Rechtsanwälten, Handwerkern, Fördergeldexperten bestehen. Die Beratungsstunden werden in der Innenstadt angeboten.

Start-up Wettbewerb
Aufruf und Durchführung eines Wettbewerbs junge Unternehmer, Manufakturen, neue Geschäftsideen – Aufbau eines Beraternetzwerkes, das die Start-ups unterstützt (Steuerberater, Rechtsanwälte, Marketingprofis, Finanzierung …), Kooperation mit Immobilieneigentümern für (kostenlose) Zwischennutzungen von Leerständen

Rahmenbedingungen für das City-/Zentrenmanagement
Das City-/ Zentrenmanagement ist mit zB mindestens 20 Stunden pro Woche zu besetzen. Die 20 Stunden pro Woche können von zB einer Einzelperson oder auch im Team erbracht werden. Die Vor-Ort-Präsenz ist zB grundsätzlich im Schnitt an mindestens 3 Tagen zu gewährleisten.

Team aus maximal zwei Projektverantwortlichen
Als Team werden maximal zwei Projektverantwortliche verstanden, die den hauptsächlichen Stundenanteil im Projekt und vor Ort leisten.

Geeignete Personen bzw. geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung
Für das angebotene Personal sollen vom Bieter geeignete Personen bzw. soll eine geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung ausgewählt werden.

Eine Ausschreibung könnte wie folgt aussehen: