Wenn ein Auftraggeber (AG) behauptet, Ihr Nachtrag sei nicht prüffähig, dient dies häufig als Verzögerungstaktik. Nach § 2 Abs. 3 bzw. § 2 Abs. 5/6 VOB/B (oder nach BGB-Baurecht) haben Sie Anspruch auf Vergütung, müssen diesen aber transparent darlegen. [1, 2, 3]
Hier ist ein direkt einsetzbares Musterschreiben, mit dem Sie die Behauptung formell zurückweisen und den Auftraggeber in Zugzwang bringen.
Musterschreiben: Zurückweisung der Rüge der fehlenden Prüffähigkeit
Projekt: [Name des Bauvorhabens]
Nachtragsnummer: [Nummer des Nachtrags, z. B. NT-01]
Ihr Schreiben vom: [Datum des Ablehnungsschreibens des AG]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr o. g. Schreiben, mit welchem Sie die Prüffähigkeit unseres Nachtrags [Nachtragsnummer] rügen. Diese Rüge weisen wir hiermit als unbegründet zurück.
Unser Nachtragsangebot entspricht vollumfänglich den baurechtlichen Anforderungen an die Prüffähigkeit. Es versetzt Sie als Auftraggeber in die Lage, die geforderten Preise sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach zu prüfen.
(Wählen Sie den passenden Absatz aus bzw. ergänzen Sie ihn:)
- Bei VOB-Vertrag: Die Urkalkulation liegt Ihnen vor. Die Nachtragspreise wurden ordnungsgemäß auf Basis der Preiselemente der Urkalkulation hergeleitet („guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“).
- Bei BGB-Vertrag: Die Vergütung wurde auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für Wagnis und Gewinn (bzw. auf Basis der hinterlegten Urkalkulation gemäß § 650c BGB) transparent aufgeschlüsselt.
Die von Ihnen pauschal behauptete fehlende Prüffähigkeit ist für uns nicht nachvollziehbar. Sofern Sie konkrete Verständnisfragen zu einzelnen Positionen oder Mengenansätzen haben, bitten wir Sie, uns diese unter Benennung der konkreten Positionen bis zum [Datum in 5-7 Werktagen] schriftlich mitzuteilen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine pauschale Rüge der Prüffähigkeit den Eintritt des Zahlungsverzugs nicht hemmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name / Name der Firma]
Wichtige rechtliche Taktiken für Sie
- Konkretisierung fordern: Der Auftraggeber darf den Nachtrag nicht pauschal ablehnen. Er muss konkret sagen, welche Position oder welcher Beleg ihm fehlt. Kann er das nicht, gilt der Nachtrag rechtlich oft als prüffähig.
- Fristen setzen: Setzen Sie eine kurze Frist zur konkreten Mängelbenennung. Reagiert der AG nicht, dokumentieren Sie damit seine mangelnde Kooperationsbereitschaft.
- Baustopp androhen (Vorsicht!): Wenn es sich um notwendige Zusatzleistungen handelt, ohne die es nicht weitergeht, und der AG die Vereinbarung verweigert, können Sie nach Ablauf einer angemessenen Frist mit der Einstellung der Arbeiten drohen.
Wichtige Fragen
Gilt für das Bauvorhaben die VOB/B oder das BGB-Baurecht?
Welche konkrete Begründung hat der Auftraggeber für die fehlende Prüffähigkeit genannt?
Wurde die Leistung bereits ausgeführt oder handelt es sich um ein Angebot vor der Ausführung?